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   OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12   

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https://dejure.org/2013,52741
OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12 (https://dejure.org/2013,52741)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.08.2013 - 14 U 88/12 (https://dejure.org/2013,52741)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. August 2013 - 14 U 88/12 (https://dejure.org/2013,52741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 5 StVO; § 9 Abs. 1 S. 4 StVO
    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfallgeschehen; Abwägung der den Unfallbeteiligten anzulastenden Verschuldens- und Verursachungsbeiträge; Verstoß gegen die doppelte Rückschaupflicht; Anscheinsbeweis für ein Linksabbiegerverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07

    Auffahren auf einen vorausfahrenden Linksabbieger und Annahme des

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12
    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die für die Beurteilung des Geschehensablaufs notwendigen konkreten Tatsachen, insbesondere die jeweils gefahrene Geschwindigkeit, die Abstände der Fahrzeuge zueinander und die jeweiligen Zeitpunkte des Beginns des Überhol- bzw. Abbiegevorgangs nicht bekannt sind (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 2007 - 14 U 97/07 ).
  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12
    Denn bei der Bemessung der jeweiligen Haftungsanteile für den Fall einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem diesen überholenden Verkehrsteilnehmer ist zu berücksichtigen, dass den seine zweite Rückschaupflicht verletzenden Linksabbieger der höhere, nach Auffassung einiger Oberlandesgerichte (Kammergericht, Urteil v. 15. August 2005 - 12 U 41/05 ; OLG Nürnberg, Urteil v. 25. Oktober - 6 U 2114/02) sogar ausschließliche Haftungsanteil trifft, selbst wenn sich - was insoweit grundsätzlich zwar zu Lasten des Überholers geht - nicht aufklären lässt, ob der Linksabbieger (rechtzeitig) den Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt hatte oder nicht (vgl. Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 10. Aufl., Rn. 176).
  • OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 2114/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12
    Denn bei der Bemessung der jeweiligen Haftungsanteile für den Fall einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem diesen überholenden Verkehrsteilnehmer ist zu berücksichtigen, dass den seine zweite Rückschaupflicht verletzenden Linksabbieger der höhere, nach Auffassung einiger Oberlandesgerichte (Kammergericht, Urteil v. 15. August 2005 - 12 U 41/05 ; OLG Nürnberg, Urteil v. 25. Oktober - 6 U 2114/02) sogar ausschließliche Haftungsanteil trifft, selbst wenn sich - was insoweit grundsätzlich zwar zu Lasten des Überholers geht - nicht aufklären lässt, ob der Linksabbieger (rechtzeitig) den Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt hatte oder nicht (vgl. Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 10. Aufl., Rn. 176).
  • OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 26/02

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall; Starkes Abbremsen eines PKW wegen eines auf

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12
    Von den primären Verletzungsfolgen her dagegen vergleichbar mit dem hiesigen Sachverhalt ist ein vom Oberlandesgericht Saarbrücken durch Urteil vom 7. Januar 2003 (3 U 26/02) entschiedener Fall, bei dem der dortige Geschädigte ebenfalls als Motorradfahrer neben einer Rippenserienfraktur sowie einem Bauchtrauma und multiplen Prellungen eine dislozierte Mittelhandfraktur des 4. und 5. Mittelhandknochens links erlitten hat, wobei der dortige Kläger Linkshänder war.
  • OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08

    Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw;

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12
    Zwar spricht grundsätzlich, wenn es in einem unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem das abbiegende Fahrzeug links überholenden anderen Verkehrsteilnehmer kommt, nach überwiegender Auffassung der Obergerichte der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers (beispielsweise Kammergericht, Beschluss vom 10. September 2009 - 12 U 216/08 m. w. N.; OLG Naumburg, NZV 2009, 227, 228 [OLG Naumburg 12.12.2008 - 6 U 106/08] ).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12
    Gleichermaßen greift der Anscheinsbeweis auch dann nicht, wenn es erst nach einem Überholen weiterer Fahrzeuge zu einer Kollision mit dem Abbiegerfahrzeug kommt, weil der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt ist (OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - NZV 2007, 77).
  • OLG Celle, 06.10.2010 - 14 U 55/10

    Haushaltsführungsschaden nach Verkehrsunfall - Berechnung

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 6. Oktober 2010 - 14 U 55/10), an der er auch weiterhin festhält, beträgt der anzusetzende Stundensatz nämlich lediglich 8 EUR.
  • KG, 10.09.2009 - 12 U 216/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotenerweise links abbiegenden

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12
    Zwar spricht grundsätzlich, wenn es in einem unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem das abbiegende Fahrzeug links überholenden anderen Verkehrsteilnehmer kommt, nach überwiegender Auffassung der Obergerichte der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers (beispielsweise Kammergericht, Beschluss vom 10. September 2009 - 12 U 216/08 m. w. N.; OLG Naumburg, NZV 2009, 227, 228 [OLG Naumburg 12.12.2008 - 6 U 106/08] ).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1997 - 1 U 255/96

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von hinten mit

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12
    Mithin entfällt die Verpflichtung zur zweiten Rückschau ausnahmsweise und ausschließlich dann, wenn völlige Gewissheit darüber besteht, dass der nachfolgende Verkehr die Abbiegeabsicht erkannt hat und berücksichtigen wird ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 1997 - 1 U 255/96 m. w. N.).
  • OLG Celle, 05.08.1999 - 14 U 209/98

    Aufwand für die Führung des Haushalts

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12
    Infolgedessen sind daher die neben den durch die sich entwickelnde Arthrose bedingten, dauerhaft zu erwartenden Schmerzen vor allem die durch den Verletzungserfolg hervorgerufenen Beeinträchtigungen der Chancen auf dem Arbeitsmarkt ein für die Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere relevantes Kriterium (vgl. hierzu auch Senat, Urteil v. 5. August 1999 - 14 U 209/98 ).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2002 - 1 U 99/01

    Haftungsverteilung bei Überholen eines vorausfahrenden Linksabbiegers

  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

  • OLG München, 25.10.2019 - 10 U 3171/18

    Mitverschuldensquote des nicht angeschnallten Geschädigten bei einem

    Trifft den Haushaltsführenden bei der Schadensentstehung ein Mitverschulden, so ist dieses zu berücksichtigen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Januar 2018 - 10 U 2718/15 -, Rn. 11 [juris]; OLG Celle, Urteil vom 28. August 2013 - 14 U 88/12 -, Rn 192 [juris]; Hillmann, zfs 1999, 229, 231 (unter 3 lit. a); Balke, SVR 2006, 361, 366).
  • OLG Celle, 02.11.2015 - 1 W 14/15

    Höhe des Stundensatzes bei Berechnung des Haushaltsführungsschadens

    Der vom Landgericht zugrunde gelegte Stundensatz von 8, 00 EUR entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts zur Bemessung des Stundensatzes für einen Haushaltsführungsschaden (vgl. zuletzt OLG Celle, Urteil vom 18.09.2013, 14 U 167/12, zitiert nach juris, Tz. 104; OLG Celle, Urteil vom 28.08.2013, 14 U 88/12, zitiert nach juris, Tz. 143).
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